1. So werden Photovoltaikanlagen aktuell gefördert
Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, werden uns aber bemühen, diese Übersicht immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Tipp: Insbesondere die Angebote und Voraussetzungen der Kommunen ändern sich immer wieder.
Ihre PV-Profis aus dem regionalen Handwerk behalten stets den Überblick in Sachen Förderungen – und unterstützen Sie gerne!
Steuererleichterungen
Seit dem 1. Januar 2023 ist Photovoltaik in Deutschland quasi steuerfrei. So fällt auf den Kauf und die Montage von PV-Anlagen keine Umsatzsteuer mehr an, sofern diese in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Der Nullsteuersatz gilt sowohl für alle Komponenten der Anlage als auch für die Kosten der Installation. Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage und Balkonkraftwerke fallen unter diese Regelung.
Zudem sind PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Die Einkommensteuer auf Erlöse aus der Einspeisevergütung entfällt, sofern auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird.
Einspeisevergütung
KfW-Kredit für Photovoltaik (270)
Förderungen durch Länder und Kommunen
KfW-Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442)
Zuschüsse für Beratungsleistungen
2. Stromspeicher für PV-Anlagen
KfW-Programm 270
Zuschussprogramme der Länder und Kommunen
Steuererleichterungen
3. Wärmepumpen
KfW-Programm 458
Die Bundesregierung fördert die Anschaffung einer Wärmepumpe seit 2024 mit dem KfW-Programm 458. Das Programm besteht aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen. Diese Boni sind grundsätzlich kumulierbar (bis zur maximalen Förderhöhe von 70 Prozent).
So gliedern sich die Fördersätze bei einer Heizungserneuerung:
- Grundförderung: 30 Prozent
- Einkommensbonus (bis 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen): 30 Prozent
- Geschwindigkeitsbonus (für den Heizungstausch): 20 Prozent
- Effizienzbonus (für besonders effiziente Wärmepumpen): 5 Prozent