1. Baustelle/offener Rohbau
Diebstähle auf Baustellen bzw. in offenen Rohbauten sind weder über die Privat- noch die Gebäude- oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Den einzigen Schutz während der Bauzeit bietet eine Bauleistungsversicherung. Sie deckt nicht nur unvorhergesehene Bauunfälle und Schäden am Bau selbst, sondern auch Diebstähle. Achtung: Der Versicherungsschutz bei Diebstählen bezieht sich nur auf fest verbaute oder montierte Teile! Nicht verbaute Teile wie Baumaterialien, Werkzeuge oder die bereits gelieferte Küchenausstattung sind nicht versichert!
Eine bereits angeschlossene Wärmepumpe müsste durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt sein. Das ist aber (noch) nicht automatisch der Fall! Daher unbedingt im Vorfeld mit dem Versicherer schriftlich klären, ob bzw. inwieweit die Wärmepumpe Versicherungsschutz genießt.
2. geschlossener Roh-/Neubau
Sobald ein Neubau „geschlossen“, also durch Fenster und Türen gesichert ist, gelten die gleichen versicherungstechnischen Bedingungen wie im bezogenen Haus. Um im Schadenfall wirklich abgesichert zu sein, bedarf es sowohl einer Gebäudeversicherung als auch der Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung gilt als Pflichtversicherung, wenn eine Finanzierung im Spiel ist. Ansonsten bleibt es dem Versicherungsnehmer überlassen, für welche Versicherungen er sich entscheidet. Allerdings ist es unbedingt angeraten, beide Versicherungen abzuschließen, da die eine die andere nicht ersetzt!
3. Eigenheim
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung umfasst das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Darunter fallen auch Heizungsanlagen. Standardmäßig versichert sind Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Überspannung entstanden sind. Einige Versicherer schließen auch Schäden durch Diebstahl und Vandalismus mit ein. In anderen Fällen muss hierfür eine separate Police abgeschlossen werden. Die Wärmepumpe ist als Heizungsanlage Bestandteil der Gebäudeversicherung. Ob sie aber wirklich mitversichert ist, ist zurzeit noch unbedingt im Vorfeld mit dem Versicherer zu klären!
Hausratversicherung:
Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung umfasst alle beweglichen Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände im Haus bzw. der Wohnung. Dazu gehören neben Möbelstücken auch Bekleidung, Fernseher oder Kühlschränke. Die versicherten Gefahren sind wie bei der Gebäudeversicherung vor allem Feuer, Hagel, Sturm, und Leitungswasser. Auch Vandalismus und Diebstahl lassen sich standardmäßig absichern. Bei Diebstahl unterscheidet man zwischen Einbruchdiebstahl, einfachem Diebstahl und Raub/Beraubung. Aber aufgepasst: In welchen Fällen der Versicherungsschutz auch greift, gilt es im Vorfeld zu klären. Insbesondere ein „einfacher“ Diebstahl ist nicht unbedingt abgedeckt. Im Fall von Fahrlässigkeit, z. B. unverschlossene Türen oder Fenster, greift die Versicherung nicht.
Elementarschadenversicherung:
Die Wohngebäude- und die Hausratversicherung kommen für Schäden am Haus auf, die durch Sturm, Blitz oder Hagel entstehen. Doch gerade ältere Policen schützen oft nicht vor den sogenannten „erweiterten“ Naturgefahren, wie Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Erdbeben. Gefahren, die sich aufgrund der Klimakatastrophe häufen! Wer sich absichern möchte, ergänzt seine bestehende Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung durch den Zusatzbaustein einer Elementarschadenversicherung. In neueren Policen ist der Baustein oftmals bereits enthalten.