Wärmepumpe und Co.: Wer zahlt bei Diebstahl?

Immer mehr Menschen investieren in nachhaltige Energielösungen. Die Nachfrage nach Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen, Balkonkraftwerken und Wärmepumpen steigt stetig an. Doch wenn Hausbesitzerinnen und -besitzer jetzt nicht aufpassen, ist ihre wertvolle Investition vielleicht bald einfach … futsch.

Insbesondere die Wärmepumpe hat sich in den letzten Monaten zu einem beliebten Diebesgut entwickelt. Je nach Gerät befindet sich die teure Technik ganz oder teilweise außerhalb des Hauses und lässt sich nach dem Lösen einiger Schrauben einfach abtransportieren. Kriminelle nutzen das aus und die Diebstähle häufen sich. Die Schäden sind erheblich und bewegen sich oftmals im fünfstelligen Bereich.

Nach dem ersten Schock folgt für viele Geschädigte gleich ein zweiter: Der Versicherer zahlt nicht – und sie bleiben auf den Kosten sitzen. Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um das zu verhindern?

„Unbedingt überprüfen, ob die Wärmepumpe in der Police enthalten ist. Notfalls nachträglich aufnehmen lassen und so gegen Diebstahl absichern“, rät die Verbraucherzentrale.

Versicherungsmakler Kai Bliemeister erklärt: „Die Versicherungsagenturen werden zurzeit mit dem Thema Wärmepumpe überrannt. Besser man klärt im Vorfeld die Details direkt mit dem Versicherer – und sichert sich unbedingt schriftlich dazu ab.“

Nachträglich lässt sich meistens nichts machen, denn die Versicherer sind nicht automatisch verpflichtet zu zahlen. Dabei müsste eine Wärmepumpe eigentlich Bestandteil der Wohngebäudeversicherung sein. Wie andere Heizungen oder PV-Anlagen ist sie zwar nicht fest verbaut, da sie aber zur Versorgung des Hauses notwendig ist, sollte sie über die Gebäudeversicherung abgedeckt sein.

„Das ist aber nicht der Fall“, erläutert Kai Bliemeister. „Es ist schlichtweg eine Lücke, die die Versicherer jetzt schließen müssen.“ Und er warnt: „Doch selbst wenn die Wärmepumpe Bestandteil der Gebäudeversicherung ist, ist Diebstahl nicht automatisch mitversichert. Zumal es sich hierbei meistens um „einfachen“ Diebstahl handelt und nicht um einen Einbruchdiebstahl.“
Der Teufel steckt also wie so oft im Detail. Und die Details gilt es zu klären, wenn man wirklich abgesichert sein möchte.

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